Nutzungsänderung
Nürnberg
Bauordnungsrechtliche Nutzungsänderungen sicher und effizient abwickeln. Von der Machbarkeitsprüfung bis zur Genehmigung – wir kennen den Weg durch die Behörden.
Nutzungspotenziale
aktivieren
Eine Nutzungsänderung eröffnet neue Möglichkeiten für Bestandsgebäude: aus Büroflächen werden Wohnungen, aus Gewerbehallen wird ein Co-Working-Space, aus einem Ladenlokal ein Restaurant. Das Bauordnungsrecht stellt dabei klare Anforderungen.
Hübner Architekten begleitet Eigentümer und Investoren durch den gesamten Prozess der Nutzungsänderung: von der ersten Machbarkeitsprüfung über die Baugenehmigung bis zur baulichen Umsetzung.
Mit über 50 Jahren Erfahrung im Umgang mit den Nürnberger Baugenehmigungsbehörden kennen wir die lokalen Anforderungen und Abläufe – das beschleunigt den Genehmigungsprozess erheblich.
Machbarkeit prüfen lassenHäufige Nutzungsänderungen
Von der Idee zur
Genehmigung
Strukturiert, effizient und mit lokalem Behördenwissen.
Wir prüfen die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung: Bebauungsplan, Stellplatznachweis, Brandschutz, Schallschutz und weitere Anforderungen.
Vorabstimmung mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, dem Brandschutz und weiteren Trägern öffentlicher Belange. Wir klären Spielräume frühzeitig.
Erstellung aller erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis und mehr.
Einreichung des Bauantrags und Begleitung des Genehmigungsverfahrens. Beantwortung von Rückfragen der Behörde. Bis zur Baugenehmigung.
Optional: Planung und Bauleitung der erforderlichen Umbauarbeiten. Als Generalplaner koordinieren wir alle Gewerke.
Mit über 50 Jahren Erfahrung bei den Nürnberger Behörden kennen wir die Wege und beschleunigen den Prozess erheblich.
Rechtliche Grundlagen
der Nutzungsänderung
Aus unserer Beratungspraxis: Die wichtigsten Fragen – klicken Sie die Karte, um die Antwort zu lesen.
Der Begriff stammt aus dem Baurecht und bezeichnet den Zweck, für den das Gebäude genehmigt wurde. Eine Nutzungsänderung ist ein formaler Vorgang, bei dem mittels Planunterlagen eine Änderung der Nutzung beantragt wird. Der Aufwand entspricht in der Regel dem eines vollständigen Bauantrages.
Das kommt auf den Einzelfall an. Sofern bauliche Änderungen im Innenbereich vorgenommen werden, müssen für die neuen Bauteile die neuen Brandschutzauflagen erfüllt werden. Bestehende, nicht veränderte Bauteile haben meist Bestandsschutz.
Immer dann, wenn sich der Zweck der Nutzung ändert: Fabrik zu Lofts, Schreinerei zu Lager, Ladenzeile zu Gastro, Scheune zu Restaurant, Werkstatt zu Autohaus. Jede dieser Änderungen löst möglicherweise andere behördliche Auflagen aus.
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Änderungen zu melden. Bei Feststellung durch die Bauordnungsbehörde droht im besten Fall eine Ordnungswidrigkeit, im schlimmsten Fall eine sofortige Nutzungsuntersagung – mit Schadenersatzansprüchen bei bestehenden Mietverhältnissen.
Das ist der absolute GAU. Bei einem Brand oder Unfall wird auch die Nutzung untersucht. Wurde das Gebäude anders als genehmigt genutzt, droht persönliche Haftung des Eigentümers – und in der Regel verlieren Sie sämtliche Versicherungsansprüche.
Nur ein in der Architektenliste eingetragener Architekt. Hübner Architekten unterstützt Sie im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung bei der Erstellung Ihrer genehmigungsfähigen Nutzungsänderung.
