NUTZUNGSÄNDERUNG

Umnutzung bestehender Gebäude

NUTZUNGSÄNDERUNG

Was ist eine Nutzungsänderung?

Der Begriff der Nutzung stammt aus dem Baurecht und bezeichnet den Zweck, für den das Gebäude errichtet wurde bzw. für welche Nutzung, das Gebäude genehmigt wurde. Eine Nutzungsänderung ist ein formaler Vorgang, bei dem mittels Planunterlagen und sonstigen ggf. notwendigen Nachweisen, eine Änderung der Nutzung angezeigt wird. Der Aufwand einer Nutzungsänderung ist in der Regel mit dem eines Bauantrages gleichzusetzen.

Wann benötige ich einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Immer dann, wenn sich der Zweck der Nutzung ändern soll, muss dieser gegenüber der Verwaltungsbehörde ( Stadt / LRA ) angezeigt werden. Dies hat den Hintergrund, dass eine andere Art der Nutzung gegebenenfalls auch andere Behördliche Auflagen auslöst.

Beispielhaft:

Umnutzung einer Fabrik in Lofts
Umnutzung einer Schreinerei in ein Lager und Ausstellungsräume
Umnutzung einer Ladenzeile in einen gastronomischen Betrieb
Umnutzung einer Scheune in ein Restaurant
Umnutzung einer Werkstatt in ein Autohaus

Hat die Umnutzung auch bauliche Auswirkungen?

Das kommt auf den Einzelfall an. In der Regel kann mann davon ausgehen, dass sofern bauliche Änderungen im Innenbereich vorgenommen werden, für die neuen Bauteile die neuen Brandschutzauflagen erfüllt werden müssen. Sofern die bestehenden Bauteile nicht verändert werden, haben diese meistens Bestandsschutz. Lassen Sie sich hier individuell, auf Ihr Vorhaben bezogen beraten.

Was passiert wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet über bauliche Veränderungen zu informieren bzw. im Vorfeld abzuklären, ob eine Nutzungsänderung überhaupt möglich ist. Hierbei ist auch der Gebietskarakter, der sich aus Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen ergibt, mit zu berücksichtigen. Sollte bei einer Überprüfung durch die Bauordnungsbehörde eine Abweichung festgestellt werden, so kommt es im geringsten aller Fälle, zu einer Ordnungswidrigkeit. Gegebenenfalls kann jedoch auch die Nutzung in der abweichenden Form mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Sofern Sie hier ein Vermietungsverhältnis eingegangen sind, könnte dies weitreichende Schadenersatz- und Regressansprüche auslösen.

Und wenn es keiner merkt?

Das ist wohl der absolute GAU. Kommt es bei einem Brand oder sonstigen Unfällen zu einer Untersuchung, wird auch die Ursache und die baulichen Voraussetzungen untersucht. Sollte sich herbei herausstellen, dass das Gebäude anders als genehmigt genutzt wurde, so kann dies zu einer persönlichen Haftung des Eigentümers führen. Des weiteren verlieren Sie in der Regel sämtliche Versicherungsansprüche.

Wie komme ich zu einer Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung kann nur durch einen in der Architektenliste eingetragenen Architekten erstellt werden.

Sollten sie hier unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns anzurufen. Im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer genehmigungsfähigen Nutzungsänderung. Im Vorfeld  beraten wir Sie gerne.

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aller Gebäude werden nicht wie genehmigt genutzt

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