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Leistungsphase 0

Machbarkeits­studie &
Bedarfsplanung

Bevor Sie investieren: Wir prüfen Baurecht, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens – und verhandeln frühzeitig mit den Behörden.

Machbarkeitsstudie Nürnberg – Büro-Teilperspektive einer Entwurfsvisualisierung
Der entscheidende erste Schritt

Sicherheit,
bevor Sie investieren

Ist das Vorhaben auf diesem Grundstück baurechtlich zulässig, technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig? Die Machbarkeitsstudie (Leistungsphase 0) beantwortet diese Fragen – kompakt, belastbar und vor der großen Investition.

Das Ergebnis gehört Ihnen: als Entscheidungsgrundlage, Bankunterlage oder Startpunkt für die weitere Planung. Beauftragen Sie uns anschließend mit der Generalplanung, rechnen wir die Studie an.

Unverbindlich anfragen
LPH
0
Vor der eigentlichen PlanungMachbarkeit klären, bevor Planungs- und Grundstückskosten entstehen
3
J.
Rechtssicherheit per VorbescheidEin Vorbescheid nach Art. 71 BayBO bindet die Behörde drei Jahre – verlängerbar
DIN
276
Belastbarer KostenrahmenKosteneinordnung nach DIN 276 als Grundlage für Bank und Investitionsentscheidung
50+
Jahre BehördenerfahrungWir kennen die Entscheidungswege der Ämter im Großraum Nürnberg
Unsere Leistungsbausteine

Was die Machbarkeitsstudie umfasst

Je nach Vorhaben stellen wir die Bausteine individuell zusammen.

01
Baurechtliche Prüfung

Bebauungsplan oder § 34 BauGB, Ausnutzung (GRZ/GFZ), Abstandsflächen, Stellplätze – was ist auf dem Grundstück zulässig?

02
Bedarfsplanung

Flächen- und Raumprogramm auf Basis Ihrer Nutzungsziele – vom Wohnungsmix bis zur Gewerbefläche.

03
Bebauungskonzept

Erste Varianten mit Kubatur, Erschließung und Orientierung – als Grundlage für Abstimmung und Entscheidung.

04
Behördenabstimmung

Frühzeitige Bauberatung mit dem Bauordnungsamt, Klärung kritischer Punkte, Vorbereitung von Vorbescheid oder Befreiungen.

05
Kostenrahmen

Überschlägige Baukosten nach DIN 276 – realistisch eingeordnet aus über 350 realisierten Projekten.

06
Wirtschaftlichkeit

Flächeneffizienz und Verwertungspotenzial – auf Wunsch mit unserem ROI-Rechner.

Arbeitsproben

Vom Lageplan zur
Visualisierung

Drei typische Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie – vom städtebaulichen Konzept über die Baumassenstudie bis zum ersten Bild Ihres Projekts.

Machbarkeitsstudie – Lageplankonzept mit Baufeldern und Erschließung
01 · Lageplankonzept

Städtebauliche Einordnung: Baufelder, Erschließung und Ausnutzung des Grundstücks auf einen Blick.

Machbarkeitsstudie – Baukörperstudie als 3D-Volumenanalyse
02 · Baukörperstudie

Baumassen als 3D-Volumenmodell – Kubatur, Geschossigkeit und Abstandsflächen werden prüfbar.

Machbarkeitsstudie – Visualisierung des Bebauungskonzepts
03 · Visualisierung

Das erste Bild Ihres Projekts – als Entscheidungsgrundlage gegenüber Bank, Behörde und Partnern.

Der Weg zur Genehmigung

Bauvoranfrage oder
Antrag auf Vorbescheid?

Zwei Instrumente, ein Ziel: Klarheit von der Behörde, bevor Sie teuer planen. Der Unterschied liegt in der Verbindlichkeit.

Informell · schnell

Die (formlose) Bauvoranfrage

Ein informelles Beratungsgespräch oder Schreiben an das Bauamt: Wie steht die Behörde grundsätzlich zum Vorhaben? Schnell und kostengünstig – aber rechtlich unverbindlich. Die Auskunft bindet die Behörde nicht und schützt nicht vor einer späteren Ablehnung.

Sinnvoll: zum Sondieren in früher Phase, bei unkritischen Vorhaben oder zur Vorbereitung des Vorbescheids.

Rechtsverbindlich · Art. 71 BayBO

Der Antrag auf Vorbescheid

Ein förmlicher Antrag zu einzelnen, gezielt formulierten Fragen des Vorhabens – z. B. zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Die Antwort ist ein rechtsverbindlicher Bescheid, der die Behörde in Bayern drei Jahre bindet (verlängerbar) und auch für den Grundstückskauf Sicherheit schafft.

Entscheidend ist die Fragestellung: Zu allgemein gefragt bringt keine Sicherheit, zu eng gefragt verschenkt Spielraum. Genau hier liegt unsere Arbeit.

Verhandeln statt beantragen

Baurecht ist kein starres Ja/Nein: Über Befreiungen (§ 31 BauGB) und Abweichungen (Art. 63 BayBO) lässt sich oft mehr erreichen, als der Bebauungsplan auf den ersten Blick hergibt – bei Ausnutzung, Stellplätzen, Abstandsflächen oder Dachformen. Wir bereiten diese Gespräche fachlich vor, argumentieren mit Präzedenzfällen aus über 50 Jahren Praxis im Großraum Nürnberg und führen die Verhandlung mit dem Bauordnungsamt für Sie.

Häufige Fragen

Machbarkeit –
was Sie wissen sollten

Die wichtigsten Fragen aus unserer Beratungspraxis – klicken Sie die Karte, um die Antwort zu lesen.

01
Was unterscheidet Bauvoranfrage und Vorbescheid?
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Die formlose Bauvoranfrage ist eine unverbindliche Einschätzung der Behörde. Der Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO) führt zu einem rechtsverbindlichen Bescheid, der die Behörde drei Jahre bindet.

02
Wann lohnt sich ein Vorbescheid?
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Vor dem Grundstückskauf, bei unklarer Bebaubarkeit (§ 34 BauGB), bei kritischen Einzelfragen oder wenn die Finanzierung Planungssicherheit verlangt. Die Gebühr ist klein gegen das Risiko eines Fehlkaufs.

03
Kann man mit Behörden verhandeln?
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Ja – über Befreiungen (§ 31 BauGB) und Abweichungen (Art. 63 BayBO). Entscheidend sind fachliche Begründung, gute Vorbereitung und Erfahrung, wie das jeweilige Amt entscheidet.

04
Was kostet eine Machbarkeitsstudie?
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Abhängig von Grundstück und Aufgabenstellung – wir bieten die Studie zum Pauschalpreis an. Beauftragen Sie uns anschließend mit der Generalplanung, wird sie angerechnet.

05
Wie lange dauert das?
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Die Studie selbst je nach Umfang wenige Wochen. Ein Vorbescheid dauert bei den Ämtern erfahrungsgemäß ca. 3 Monate – frühzeitige Bauberatung verkürzt das Verfahren spürbar.

06
Was passiert nach der Studie?
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Sie entscheiden auf belastbarer Grundlage: kaufen, planen, verhandeln oder verwerfen. Auf Wunsch führen wir nahtlos weiter – vom Vorbescheid über den Bauantrag bis zur Generalplanung aller Leistungsphasen.

Grundstück oder Bestand im Blick?Wir prüfen die Machbarkeit – unverbindliches Erstgespräch, klares Angebot.