Machbarkeitsstudie &
Bedarfsplanung
Bevor Sie investieren: Wir prüfen Baurecht, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens – und verhandeln frühzeitig mit den Behörden.
Sicherheit,
bevor Sie investieren
Ist das Vorhaben auf diesem Grundstück baurechtlich zulässig, technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig? Die Machbarkeitsstudie (Leistungsphase 0) beantwortet diese Fragen – kompakt, belastbar und vor der großen Investition.
Das Ergebnis gehört Ihnen: als Entscheidungsgrundlage, Bankunterlage oder Startpunkt für die weitere Planung. Beauftragen Sie uns anschließend mit der Generalplanung, rechnen wir die Studie an.
Unverbindlich anfragen0
J.
276
Was die Machbarkeitsstudie umfasst
Je nach Vorhaben stellen wir die Bausteine individuell zusammen.
Bebauungsplan oder § 34 BauGB, Ausnutzung (GRZ/GFZ), Abstandsflächen, Stellplätze – was ist auf dem Grundstück zulässig?
Flächen- und Raumprogramm auf Basis Ihrer Nutzungsziele – vom Wohnungsmix bis zur Gewerbefläche.
Erste Varianten mit Kubatur, Erschließung und Orientierung – als Grundlage für Abstimmung und Entscheidung.
Frühzeitige Bauberatung mit dem Bauordnungsamt, Klärung kritischer Punkte, Vorbereitung von Vorbescheid oder Befreiungen.
Überschlägige Baukosten nach DIN 276 – realistisch eingeordnet aus über 350 realisierten Projekten.
Vom Lageplan zur
Visualisierung
Drei typische Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie – vom städtebaulichen Konzept über die Baumassenstudie bis zum ersten Bild Ihres Projekts.
Städtebauliche Einordnung: Baufelder, Erschließung und Ausnutzung des Grundstücks auf einen Blick.
Baumassen als 3D-Volumenmodell – Kubatur, Geschossigkeit und Abstandsflächen werden prüfbar.
Das erste Bild Ihres Projekts – als Entscheidungsgrundlage gegenüber Bank, Behörde und Partnern.
Bauvoranfrage oder
Antrag auf Vorbescheid?
Zwei Instrumente, ein Ziel: Klarheit von der Behörde, bevor Sie teuer planen. Der Unterschied liegt in der Verbindlichkeit.
Die (formlose) Bauvoranfrage
Ein informelles Beratungsgespräch oder Schreiben an das Bauamt: Wie steht die Behörde grundsätzlich zum Vorhaben? Schnell und kostengünstig – aber rechtlich unverbindlich. Die Auskunft bindet die Behörde nicht und schützt nicht vor einer späteren Ablehnung.
Sinnvoll: zum Sondieren in früher Phase, bei unkritischen Vorhaben oder zur Vorbereitung des Vorbescheids.
Der Antrag auf Vorbescheid
Ein förmlicher Antrag zu einzelnen, gezielt formulierten Fragen des Vorhabens – z. B. zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Die Antwort ist ein rechtsverbindlicher Bescheid, der die Behörde in Bayern drei Jahre bindet (verlängerbar) und auch für den Grundstückskauf Sicherheit schafft.
Entscheidend ist die Fragestellung: Zu allgemein gefragt bringt keine Sicherheit, zu eng gefragt verschenkt Spielraum. Genau hier liegt unsere Arbeit.
Baurecht ist kein starres Ja/Nein: Über Befreiungen (§ 31 BauGB) und Abweichungen (Art. 63 BayBO) lässt sich oft mehr erreichen, als der Bebauungsplan auf den ersten Blick hergibt – bei Ausnutzung, Stellplätzen, Abstandsflächen oder Dachformen. Wir bereiten diese Gespräche fachlich vor, argumentieren mit Präzedenzfällen aus über 50 Jahren Praxis im Großraum Nürnberg und führen die Verhandlung mit dem Bauordnungsamt für Sie.
Machbarkeit –
was Sie wissen sollten
Die wichtigsten Fragen aus unserer Beratungspraxis – klicken Sie die Karte, um die Antwort zu lesen.
Die formlose Bauvoranfrage ist eine unverbindliche Einschätzung der Behörde. Der Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO) führt zu einem rechtsverbindlichen Bescheid, der die Behörde drei Jahre bindet.
Vor dem Grundstückskauf, bei unklarer Bebaubarkeit (§ 34 BauGB), bei kritischen Einzelfragen oder wenn die Finanzierung Planungssicherheit verlangt. Die Gebühr ist klein gegen das Risiko eines Fehlkaufs.
Ja – über Befreiungen (§ 31 BauGB) und Abweichungen (Art. 63 BayBO). Entscheidend sind fachliche Begründung, gute Vorbereitung und Erfahrung, wie das jeweilige Amt entscheidet.
Abhängig von Grundstück und Aufgabenstellung – wir bieten die Studie zum Pauschalpreis an. Beauftragen Sie uns anschließend mit der Generalplanung, wird sie angerechnet.
Die Studie selbst je nach Umfang wenige Wochen. Ein Vorbescheid dauert bei den Ämtern erfahrungsgemäß ca. 3 Monate – frühzeitige Bauberatung verkürzt das Verfahren spürbar.
Sie entscheiden auf belastbarer Grundlage: kaufen, planen, verhandeln oder verwerfen. Auf Wunsch führen wir nahtlos weiter – vom Vorbescheid über den Bauantrag bis zur Generalplanung aller Leistungsphasen.



